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Im Jahr 2023 hat der Bundesrat vier Kantonen die Grundbewilligung für den E-Voting-Versuchsbetrieb für zwei Jahre erteilt. Ende Juni 2025 hat er die Grundbewilligungen für den erfolgreichen E-Voting-Versuchsbetrieb in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Thurgau um weitere zwei Jahre verlängert. Sie gelten bis zur Abstimmung vom 6. Juni 2027.
In folgenden Kantonen ist E-Voting damit für einen Teil der Stimmberechtigten möglich:
- Basel-Stadt
- St. Gallen
- Graubünden
- Thurgau
St. Gallen und Graubünden weiten Versuchsbetrieb aus
Die Kantone St. Gallen und Graubünden werden das E-Voting-System der Post noch im Jahr 2025 auf weitere Gemeinden ausdehnen. Im Kanton Thurgau soll E-Voting in einer Pilotphase voraussichtlich ab dem Urnengang im März 2026 erstmals Inlandschweizer Stimmberechtigten in fünf bis sieben Gemeinden zur Verfügung stehen.
Kantone Luzern und Genf setzen auch auf E-Voting
Die Kantone Luzern und Genf wollen in absehbarer Zeit ebenfalls Versuche mit E-Voting anbieten.
Nicht nur Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer schätzen die orts- und zeitunabhängige Möglichkeit der Stimmabgabe – immer mehr in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte wählen diesen sicheren und überprüfbaren Stimmkanal. Die Zahl der elektronisch abgegebenen Stimmen steigt kontinuierlich an. Detaillierte Eckdaten zum Einsatz der elektronischen Stimmabgabe sind bei der Bundeskanzlei unter Versuche mit E-Voting einsehbar.

Die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen und die Bewirtschaftung des Stimmregisters bleiben mit der E-Voting-Lösung der Post Sache der Kantone. Die Post selber arbeitet nur mit anonymisierten Daten und lagert keine Arbeitsschritte an Dritte oder andere Kantone aus.
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