E-Voting Online abstimmen und wählen
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Der Bundesrat hat vier Kantonen die Grundbewilligung für den Einsatz des E-Voting-Systems der Post erteilt. Damit kann das von der Post entwickelte E-Voting-System für Abstimmungen in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau bis Mai 2025 eingesetzt werden, im Kanton Graubünden bis im März 2026.
In folgenden Kantonen ist E-Voting damit für einen Teil der Stimmberechtigten wieder möglich:
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Basel-Stadt
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St. Gallen
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Thurgau
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Graubünden
In den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau war das E-Voting-System der Post auch an den eidgenössischen Wahlen 2023 erfolgreich im Einsatz.
Die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen und die Bewirtschaftung des Stimmregisters bleiben mit der E-Voting-Lösung der Post Sache der Kantone. Die Post selber arbeitet nur mit anonymisierten Daten und lagert keine Arbeitsschritte an Dritte oder andere Kantone aus.
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