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Partnerkantone

Der Bundesrat hat vier Kantonen die Grundbewilligung für den Einsatz des E-Voting-Systems der Post erteilt. Damit kann das von der Post entwickelte E-Voting-System für Abstimmungen in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau bis Mai 2025 eingesetzt werden, im Kanton Graubünden bis im März 2026. 

In folgenden Kantonen ist E-Voting damit für einen Teil der Stimmberechtigten wieder möglich:

  • Basel-Stadt

  • St. Gallen

  • Thurgau

  • Graubünden

In den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau war das E-Voting-System der Post auch an den eidgenössischen Wahlen 2023 erfolgreich im Einsatz.

Partnerkantone

Die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen und die Bewirtschaftung des Stimmregisters bleiben mit der E-Voting-Lösung der Post Sache der Kantone. Die Post selber arbeitet nur mit anonymisierten Daten und lagert keine Arbeitsschritte an Dritte oder andere Kantone aus.


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