E-Voting Online abstimmen und wählen
Rechtliche Grundlagen
Anforderungen an neue E-Voting-Lösungen
Die Post hat an ihrem IT-Standort in Neuenburg ihr E-Voting-System mit vollständiger Verifizierbarkeit entwickelt.
Dieses richtet sich an den Anforderungen der geltenden Rechtsgrundlagen aus. Es baut auf einem verifizierbaren kryptografischen Protokoll auf. Dieses gewährleistet die Verifizierung der Stimmabgaben sowohl individuell (durch die Stimmberechtigten) als auch universell (durch die kantonale Wahlkommission).

Rechtliche Grundlagen für das E-Voting
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) überträgt den Kantonen die Verantwortung für die Durchführung von eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen auf ihrem Gebiet und hält die Rahmenbedingungen für die Durchführung fest. Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe sind im Bundesgesetz (Art 8a BPR), in der Verordnung über die politischen Rechte (Art. 27a ff. VPR) sowie in der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe geregelt.
Der Bundesrat hat Ende 2020 die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs für E-Voting beschlossen. Die angepasste Verordnung über die politischen Rechte (VPR) sowie die Verordnung über die elektronische Stimmabgabe sind am 01.07.2022 in Kraft getreten. Der Bundesrat hat vier Kantonen die Grundbewilligung für den E-Voting-Versuchsbetrieb erteilt. Zum Einsatz kommt das E-Voting-System der Post. Im Jahr 2023 hat der Bundesrat den vier Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Thurgau die Grundbewilligung für den E-Voting-Versuchsbetrieb für zwei Jahre erteilt. Ende Juni 2025 hat der Bundesrat die Grundbewilligungen für den erfolgreichen E-Voting-Versuchsbetrieb in diesen vier Kantonen um weitere zwei Jahre verlängert. Sie gelten bis zur Abstimmung vom 6. Juni 2027.
Rechtliche Anforderungen an E-Voting-Lösungen
Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Voting sind auf der Webseite der Bundeskanzlei zu finden.
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