Skip to content

Das E-Voting-System der Post erhält Zertifikat für Barrierefreiheit

Ob am Arbeitsplatz, als Hilfe im Haushalt oder für die Kommunikation – der technologische Fortschritt bringt für Menschen mit Behinderungen neue Möglichkeiten, sich unabhängig im Alltag zu bewegen. Auch E-Voting gehört zu den elektronischen Hilfsmitteln, die Inklusion und Selbstbestimmung fördern. Das Abstimmungsportal der Post hat das Zertifikat für barrierefreie digitale Zugangspunkte erhalten.

Viele nutzen heute die Vorteile von digitalen Technologien bei der Arbeit, um Dinge unabhängig von Schalteröffnungszeiten zu erledigen oder Aufgaben an eine künstliche Intelligenz zu delegieren. Für Menschen mit Behinderung bieten technologische Innovationen aber weit mehr als eine Annehmlichkeit: Sie erschliessen neue Möglichkeiten, um Alltägliches eigenständig zu erledigen.

Auch E-Voting bietet eine solche Möglichkeit. Über den elektronischen Kanal können viele Menschen mit Behinderungen selbständig wählen und abstimmen, so dass das Stimmgeheimnis gewährleistet ist. Dafür ist allerdings die Barrierefreiheit des Abstimmungsportals eine Voraussetzung.

Die Post hat daher ihr neues Wahl- und Abstimmungsportal von der Stiftung «Zugang für alle» überprüfen lassen und anschliessend die Befunde aus der Prüfung umgesetzt. Nun entspricht die Anwendung der Konformitätsstufe AA gemäss Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG). Das heisst, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen – visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven – das Abstimmungsportal barrierefrei nutzen können. Der Prüfbericht ist auf der Fachplattform GitLab einsehbar.

 

Grosser Mehrwert für Blinde

Dass E-Voting ein echtes Bedürfnis ist, zeigt das Beispiel von Susanne Gasser. Bei der 45-jährigen Physiotherapeutin reduzierte sich im Alter von acht Jahren die Sehstärke auf vier Prozent, vor elf Jahren erblindete sie vollständig. Sie sagt: «Ich möchte so selbstständig sein wie möglich, denn die ungewollte Abhängigkeit ist mühsam. Elektronisch Geld überweisen kann ich seit Jahren, beim Abstimmen hingegen bin ich 2023 immer noch auf sehende Menschen angewiesen. Mein Vater hilft mir, macht die Kreuze und unterschreibt den Stimmrechtsausweis. Manchmal nehme ich ihn hoch und frage: «Du füllst aber schon aus, was ich sage!?» Ich vertraue ihm, auch wenn wir politisch nicht immer derselben Meinung sind. Mit E-Voting könnte ich autonom abstimmen und wählen – das Stimmgeheimnis wäre gewährleistet. Ich würde davon sofort Gebrauch machen.» Susanne Gassner wohnt in Glarus und kann daher im Moment E-Voting noch nicht nutzen. Erst die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau bieten ab Juni 2023 E-Voting für einen Teil der Stimmberechtigten an.

 

Susanne Gasser 1872x1053

 

Susanne Gasser

 

Stimmrechtsausweise weiterhin auf Papier

Ein barrierefreies E-Voting-System ist ein Element, das zur autonomen Stimmabgabe von Menschen mit einer Sehbehinderung beiträgt. Ein anderes sind entsprechend ausgestaltete Stimmrechtsausweise. Denn aus Gründen der Sicherheit erhalten die Stimmberechtigten ihren E-Voting-Stimmrechtsausweis weiterhin auf Papier und per Post. Für Menschen mit einer Sehbehinderung stellt dies eine Hürde dar. Die Stimmrechtsausweise können so ausgestaltet werden, dass die für das E-Voting notwendigen Codes mit Hilfe eines Readers auch von blinden Menschen autonom gelesen werden können. Von den drei Kantonen, die im Juni E-Voting einführen, bietet der Kanton Basel-Stadt diesen Kanal explizit auch für im Kanton wohnhafte Menschen mit Behinderungen an. Der Kanton prüft gemeinsam mit den Betroffenen, wie die Stimmrechtsausweise optimiert werden können, damit die Handhabe möglichst einfach ist.

Aktuelles aus dem E-Voting-Community-Programm

- Neuer Release 1.3 verfügbar: Die Post hat den Release 1.3 veröffentlicht, der bei einer entsprechenden Bewilligung an den Nationalratswahlen eingesetzt wird. Der Voting Server ist im neuen Release stark vereinfacht und die Architektur vereinheitlicht. Die Post verzichtet auf die Verwendung bestimmter Bibliotheken und kann den Umfang des gesamten Quellcodes so beträchtlich reduzieren. Das verbessert die Möglichkeit zur Überprüfung für Dritte.

- Die Post hat bis Mitte Mai 249 Befunde erhalten und rund 155’000 Franken Belohnung für bestätigte Befunde bezahlt. Der aktuelle Stand der Befunde wird regelmässig auf diesem Blog publiziert.

Blog abonnieren

Melden Sie sich für den Post E-Government Blog an und erhalten sie regelmäßig Updates zu unseren neuesten Blogartikeln, Expertenmeinungen und Branchentrends.