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Elektronisches Einschreiben Vertrauliche Dokumente elektronisch versenden

IncaMail Einschreiben versenden So funktioniert’s

  1. Sie können eine eingeschriebene Nachricht aus dem IncaMail-Webinterface, aus einer Business Software oder aus einem Mail Client (z. B. Outlook) versenden. Beim Versand mittels Webinterface können Sie dabei die Empfänger/-innen im Einschreiben-Verzeichnis auswählen.

     

  2. Sobald die Nachricht auf IncaMail angekommen ist, erhalten Absender/-in und Empfänger/-in eine Versand- bzw. Empfangsquittung mittels normalem E-Mail.

     

  3. IncaMail prüft, ob die Empfängerin / der Empfänger den Empfang von Einschreiben blockiert hat. Wenn nicht, wird die Nachricht zugestellt. Andernfalls wird der Versand abgebrochen und der Absender / die Absenderin entsprechend informiert.

     

  4. Die Empfängerin / der Empfänger erhält die Nachricht verschlüsselt und hat innerhalb einer Frist von sieben Tagen folgende Möglichkeiten:
    • Nachricht annehmen:  Klicken Sie auf «Annehmen», um die Nachricht zu lesen.
    • Annahme verweigern: Klicken Sie auf «Annahme verweigern». Die Nachricht kann nicht gelesen werden.
    • Verfallen lassen: Nach sieben Tagen kann die Nachricht nicht mehr geöffnet werden.

     

  5. Absender/-in und Empfänger/-in erhalten erneut eine Quittung mit dem entsprechenden Nachrichten-Status.

Konto für den Schweizer Behördenverkehr aktivieren (eGov) Voraussetzung: Eintragung ins eGov-Schweiz-Verzeichnis

  1. Um am Schweizer Behördenverkehr teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden im eGov-Schweiz-Verzeichnis eingetragen sein. Die Eintragung kann im Benutzerkonto auf incamail.com in den Einstellungen unter «Einstellungen für Einschreiben» konfiguriert werden.

     

    Bildschirmfoto von Einstellungen für Einschreiben
  2. Klicken Sie den Button «Konfigurieren».
    Um Änderungen an der aktuellen Einschreiben-Konfiguration vorzunehmen, klicken Sie auf «Eintrag ändern».

     

    Bildschirmfoto zum Konfigurieren von Einschreiben
  3. Stellen Sie sicher, dass «Eingetragen» bei dem eGov-Schweiz-Verzeichnis aktiviert ist («Suchbar» ist damit automatisch aktiviert), und klicken Sie anschliessend auf «Speichern»
    Nun ist Ihr Konto bereit für den Empfang von Einschreiben und die eGov-Kommunikation Schweiz.

     

    Bildschirmfoto zum Empfang von Einschreiben

Informationen zum elektronischen Einschreiben Versand, Empfang und Rechtswirkung

Elektronisches Einschreiben mit IncaMail

Versand von Einschreiben

Für den Versand von eingeschriebenen IncaMail-Nachrichten müssen Absender und Absenderinnen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

 

  • Registriertes IncaMail-Konto mit E-Mail-Verifikation
  • Premium-Konto oder Geschäftskundenvertrag

Der Versand von eingeschriebenen IncaMail-Nachrichten kann über alle bestehenden Produktvarianten und an eine/-n oder mehrere Empfänger/-innen erfolgen. Grundsätzlich kann ein IncaMail-Einschreiben an alle gesendet werden. Für den Versand von eingeschriebenen IncaMail-Nachrichten müssen Absender/-innen mindestens über ein registriertes IncaMail-Konto mit E-Mail-Verifikation sowie ein Premium-Konto oder einen Geschäftskundenvertrag verfügen.

Anmerkungen
  • Nachrichten an Empfänger/-innen, die auf anderen anerkannten Zustellplattformen registriert sind, werden der entsprechenden Plattform zur Zustellung übergeben.
  • Geschäftskunden können dank der Option «Auto-Accept» IncaMail-Nachrichten automatisch annehmen lassen.
  • Ist eine IncaMail-Nachricht nicht zustellbar (z. B. weil sie vom Empfängersystem abgelehnt wurde), werden Absender/-in und Empfänger/-in in einem normalen E-Mail darüber informiert und der Status der Nachricht wird geändert.
Empfang von Einschreiben

Besitzer und Besitzerinnen eines IncaMail-Kontos haben die Möglichkeit, in den Einstellungen den Erhalt von eingeschriebenen IncaMail-Nachrichten zu blockieren. Der Empfang von eingeschriebenen Nachrichten kann über alle bestehenden Produktvarianten erfolgen.


Einmal angenommene Nachrichten können auch nach Ablauf der Frist von der Empfängerin / dem Empfänger geöffnet werden.

Elektronische Behördekommunikation mittels IncaMail

Die vom Bund verabschiedete Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV) und die Verordnung für die elektronische Übermittlung im Rahmen von Verwaltungsverfahren (VeÜ-VwV) (elektronische Übermittlung) verpflichtet Gerichte und Behörden, Eingaben elektronisch entgegenzunehmen und dazu eine sichere Zustellplattform einzusetzen. Ebenfalls können z. B. Anwälte oder Verfahrensbeteiligte melden, dass sie Entscheide elektronisch zugestellt haben möchten. IncaMail ist Ende 2010 vom Bund als sichere Zustellplattform anerkannt worden. Die zur Erfüllung der eGov-Verordnungen auf IncaMail vorgesehene Versandart ist «Einschreiben». Der Versand von Einschreiben ist für alle registrierten IncaMail-Benutzer/-innen möglich, die über ein Premium-Konto oder einen Geschäftskundenvertrag verfügen.

Verzeichnisse für IncaMail-Einschreiben

Das IncaMail-Einschreiben-Verzeichnis wird von IncaMail betrieben und kann nur von IncaMail-Nutzerinnen und -Nutzern eingesehen werden. IncaMail-Kundinnen und -Kunden haben somit die Möglichkeit, sich im Einschreiben-Verzeichnis von IncaMail zu registrieren und sich damit für andere Nutzer/-innen auffindbar zu machen. Jeder Nutzer / jede Nutzerin kann entscheiden, ob er / sie im Verzeichnis für IncaMail-Einschreiben registriert und auffindbar sein möchte. «Auffindbar sein» bedeutet, dass er / sie im Verzeichnis von anderen IncaMail-Usern gefunden werden kann.

Das eGov-Teilnehmerverzeichnis Schweiz wird vom Bundesamt für Justiz in der Schweiz betrieben. Es beinhaltet die E-Mail-Adressen aller Personen, die sich für digitale eGov-Einschreiben angemeldet haben. Nur mit einem Eintrag im eGov-Teilnehmerverzeichnis sind die eGov-Einschreiben gemäss dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepatement anerkannt (https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/rechtsinformatik/e-uebermittlung.html ). Der Eintrag erfolgt über die Einstellungen im IncaMail-Webinterface.


Hinweis: Auch ohne Eintrag im eGov-Teilnehmerverzeichnis können Sie digitale IncaMail-Einschreiben empfangen. Diese sind bis auf den Vermerk «eGov» identisch mit den eGov-Einschreiben inklusive digital signierter PDF-Quittungen. Wir empfehlen aber, bei der digitalen Kommunikation mit Behörden per Einschreiben nicht auf den Eintrag im eGov-Teilnehmerverzeichnis zu verzichten, da ohne diesen eine Behörde das Einschreiben nicht anerkennen muss.

Anmerkung zur Interoperabilität
Eingeschriebene IncaMail-Nachrichten werden mit anderen vom Bund anerkannten Plattformen interoperabel ausgetauscht. Sollte also eine Empfängerin / ein Empfänger eines Einschreibens auf einer anderen Plattform registriert sein, wird die Nachricht zur Zustellung an die andere Plattform übergeben. Sie erhalten als Absender wie gewohnt die digital signierten Versand- und Empfangsquittungen von IncaMail.

Quittungen für Einschreiben

Sender/-in und Empfänger/-in erhalten als Bestätigung für digitale Einschreiben per IncaMail eine von der Schweizerischen Post signierte PDF-Quittung in separaten E-Mails. In diesen Quittungen wird der Lebenslauf eines Einschreibens kryptographisch sicher nachgewiesen. Im Gegensatz zu einer Quittung bei einem Brief-Einschreiben beweisen die Quittungen auch, dass ganz bestimmte Inhalte und Anhänge mit dem Einschreiben versendet wurden. Weder Quittungen noch Einschreiben werden auf IncaMail gespeichert, die Aufbewahrung ist Sache der Absender/-innen und Empfänger/-innen.

 

Folgende Quittungen werden erstellt und versendet:

  • Abgabequittung: Die Nachricht ist auf IncaMail angekommen.
  • Abholquittung: Die Empfängerin / der Empfänger hat die Nachricht angenommen.
  • Verfallquittung: Die Annahmefrist ist ohne Aktivität der Empfängerin / des Empfängers abgelaufen.
  • Annahmeverweigerungsquittung: Die Empfängerin / der Empfänger hat die Annahme verweigert.

Im Falle einer interoperablen Übermittlung durch eine andere anerkannte Zustellplattform gemäss Schweizer Behördenverkehr kann die Quittung auch von der anderen Zustellplattform stammen.
Rechtswirkung von IncaMail Einschreiben

Die Rechtswirkungen der mit der Versandart «Einschreiben» gesendeten und empfangenen IncaMail-Nachrichten richten sich im Einzelfall nach den anwendbaren Gesetzesvorschriften und der Gerichts- und Behördenpraxis der für die Beurteilung zuständigen nationalen Rechtsordnung sowie nach allenfalls bestehenden privaten Vereinbarungen. Siehe dazu auch https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/rechtsinformatik/e-uebermittlung.html.

 

Die sorgfältige Abklärung der Rechtswirkung und Zulässigkeit elektronisch übermittelter Nachrichten ist im Einzelfall ausschliesslich Sache des Kunden.

 

Für eine rechtliche Beurteilung sind bezüglich IncaMail-Einschreiben folgende Tatsachen wichtig:
  • Die PDF-Quittungen enthalten alle relevanten Daten und sind von der Schweizerischen Post elektronisch signiert.
  • Die Schweizerische Post kann als unabhängige Dritte jederzeit auf Anfrage die Transaktionsdaten mittels Logdateien nachweisen (nicht aber den jeweiligen Sendungsinhalt).
  • Übermittlungen, die im Rahmen von VeÜ-ZSSV stattfinden, richten sich nach dieser Verordnung.


Gemäss den Anforderungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) weisen wir darauf hin, dass eine End-zu-End Verschlüsselung von elektronischen Nachrichten nicht erforderlich ist: Eine unverschlüsselte Nachricht kann auf der Zustellplattform unverschlüsselt vorliegen und damit von der Dienstanbieterin oder von durch sie beauftragten Dritten eingesehen werden, selbst wenn dies untersagt ist. Benutzer/-innen, die das Risiko einer Einsichtnahme nicht in Kauf nehmen können, müssen auf die Benutzung der Zustellplattform verzichten oder die Nachricht zusätzlich verschlüsseln (z. B. mit dem öffentlichen Signaturschlüssel der Empfängerin / des Empfängers).