IncaMail
IncaMail trägt offiziell das Doppellabel «swiss made software» und «swiss hosting»
Das Label «swiss made software» hat sich der Förderung der Schweizer Softwarebranche im In- und Ausland verschrieben. Mit ihm verbinden sich Werte wie Qualität, Zuverlässigkeit und Präzision. Speziell in der Softwareentwicklung sind dies zentrale Eigenschaften – denn nicht umsonst betreiben Firmen wie Google und IBM Forschungs- und Entwicklungszentren in der Schweiz. Damit ein Produkt die Schweizer Herkunft in Verbindung mit dem «swiss made software»-Logo angeben darf, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. IncaMail deckt sämtliche Voraussetzungen der Labels ab. Unser Wertanteil der Herstellungskosten liegt zu 100 Prozent in der Schweiz; dasselbe gilt für den Firmensitz.
Überzeugen Sie sich selbst von den Werten von IncaMail oder treten Sie mit uns in Kontakt.
Über die Labels
«swiss made software» ist das national und international anerkannte Aushängeschild für Schweizer Qualität in der Softwareentwicklung. «swiss hosting» wurde vom Label «swiss made software» entwickelt und wird dessen Trägern exklusiv angeboten. Da die Cloud ein noch sehr junges Konzept ist, gab es bisher dafür keinen Bezug zur Swissness. So wurde «swiss hosting» mit dem Ziel entwickelt, ein vergleichbares Gütesiegel zu schaffen. Weitere Informationen zum «swiss software»-Label finden Sie auf der offiziellen Seite.
Welche Anforderungen stellt das Label "swiss made software"?
Damit eine Dienstleistung als «swiss made» bezeichnet werden kann, müssen folgende drei Bedingungen erfüllt sein:
- Der Schweizer Wertanteil an den Herstellungskosten muss mindestens 60 Prozent betragen.
- Der wichtigste Fabrikationsprozess muss in der Schweiz stattgefunden haben.
- Das Unternehmen muss (s)einen Sitz in der Schweiz haben und im Handelsregister eingetragen sein. Es kann sich also auch um die Schweizer Tochter eines ausländischen Stammhauses handeln.
Massgebend sind die Bestimmungen des Markenschutzgesetzes (MSchG) vom 1. Januar 2017 (SR 232.11), namentlich die Artikel 48 bis 48d MSchG.
Welche Anforderungen stellt das Label "swiss hosting"?
- Der Geschäftssitz und der Ort der tatsächlichen Verwaltung der Lizenznehmerin müssen sich in der Schweiz befinden (vgl. Art. 49 Abs. 1 MSchG).
- Das Hosting von angebotenen Applikationen, Personen- und Sachdaten (Geschäftsinformationen, Finanzdaten, Forschungsergebnisse usw.) muss in einem Rechenzentrum in der Schweiz stattfinden. Datenschutz und Datensicherheit müssen schweizerischem Recht unterstehen.
- Bei «Software as a Service» (SaaS)-Lösungen dürfen nur Angebote mit «swiss hosting» ausgezeichnet werden, wenn auch der Hoster die oben genannten Anforderungen erfüllt.
- Zugriff aus dem Ausland auf das Hosting Environment und/oder die Daten für den Betrieb und die Administration durch den Hoster sind so zu schützen, dass die Daten weiterhin vollständig in der Schweiz bleiben und weder direkt noch indirekt von einer ausländischen Organisation oder Regierung eingesehen oder eingefordert werden können.
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